Was gibt's Neues?

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Angerufene sollten stutzen, wenn in der Liste der entgangenen Anrufe eine unbekannte Nummer steht oder jemand direkt auflegt, sobald Sie abheben. In diesen Fällen kann es sich um einen Ping-Anruf handeln. Diese haben nur ein Ziel: Verbraucher zum Rückruf locken. Viele Angerufene tappen dann in eine üble Kostenfalle.

  • Vorsicht bei Anrufen von unbekannten Nummern aus dem Ausland / Photo by Oleksii Spesyvtsev / www.istockphoto.com

Die Initiatoren von Ping-Anrufen spekulieren darauf, dass die Besitzer von Festnetz-Anschlüssen wie auch eines Smartphones die verpasste Nummer aus Höflichkeit zurückrufen. Wer zurückruft, hört am anderen Ende der Leitung manchmal nichts oder eine Bandansage mit vermeintlichen Gewinnspielen oder erotischen Inhalten. Auch eine Warteschleife zu angeblichen Paketlieferungen gehört zum Muster dieser dreisten Masche. Das Ziel: Den Nutzer möglichst lange in der Leitung einer hochpreisigen Nummer halten. Das böse Erwachen folgt mit der Telefonrechnung. Denn je länger die Verbindung gehalten wird, desto höher steigen die Gebühren - teilweise sind mehrere Euro pro Minute fällig.

Verwechslungsgefahr bei Vorwahlen aus dem Ausland
Verbraucher können vorbeugen, indem sie sich die Nummer des Anrufers genau ansehen. Ping-Anrufe haben meist eine Vorwahl aus dem Ausland, erkennbar an einem „+“ oder den Ziffern „00“ zu Beginn der Nummer. Rufnummern von Mobilfunkanbietern lassen sich schnell an der „88“ erkennen. Trotzdem fallen viele Opfer herein: Die Vorwahlen der meist exotischen Länder ähneln denen von deutschen Städten und werden leicht verwechselt. Hinzu kommt, dass die Mobilnummern an bayerische Städtevorwahlen wie zum Beispiel „089“ für München oder 0800er-Nummern erinnern.

Wichtige Maßnahmen danach
Opfer dieser Betrugsmasche sollten den Vorfall bei der Bundesnetzagentur melden und den Gesprächsverlauf, die Uhrzeit sowie die Rufnummer nennen. Auf der Webseite der Bundesnetzagentur sind zudem viele Nummern gelistet, gegen die die Behörde bereits Maßnahmen eingeleitet hat. In vielen Fällen besteht Rechnungsverbot für die Telefonanbieter. Wurde dennoch ein Ping-Anruf abgerechnet, sollten Betroffene schriftlich widersprechen. Oftmals erstatten Anbieter nachträglich den Betrag. Opfer können zudem einen Strafantrag stellen. Die Chancen die Kriminellen zu bestrafen stehen jedoch schlecht, da sie nicht aus Deutschland oder der EU, sondern aus dem außereuropäischen Ausland stammen und eine Strafverfolgung schwierig ist.

Unsere Tipps:

  • Die Nummer bei einem verpassten Anruf genau prüfen und überlegen, ob ein Anruf überhaupt erwartet wird.
  • Bei einem Ping-Anruf schnell handeln und auflegen, um die Kosten niedrig zu halten.
  • Wenn möglich die nervigen Anrufe blockieren – die Gefahr aus Unachtsamkeit herein zu fallen sinkt. Moderne Smartphones und Telefone haben eine Blacklist bereits in den Funktionen integriert.
  • Für 56 Länder gibt es verpflichtende Preisansagen zu Beginn des Gesprächs - wer zurückruft, wird sofort über die anfallenden Kosten informiert.
  • In einigen Fällen werden die Nummern durch Computer generiert – dagegen kann sich niemand wehren. Doch auch durch Datenlecks gelangen die Betrüger an die Daten. Dagegen hilft es, persönliche Daten wie die Telefonnummer in zum Beispiel Formularen bei Online-Bestellungen nur sparsam preiszugeben.

 

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