Die BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH ist gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 2, Anlage 3 Nr. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie § 12 Nr. 2 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie ihre über Webseite erbrachten Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen nach dem BFSG und der BFSGV erfüllen.
Mit diesen Informationen kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und erläutern nachfolgend, wie wir die Vorgaben zur Barrierefreiheit auf sowie und umsetzen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites:
Die auf den Websites angebotenen Dienstleistungen dienen
Zwei-Wege-Sprachkommunikation
Die über unsere Website bereitgestellte Zwei-Wege-Sprachkommunikation ist barrierefrei. Insbesondere sind Textnachrichten visuell unterscheidbar dargestellt, programmatisch und den jeweiligen Sprechern eindeutig identifizierbar.
Anpassbar
Die Inhalte unserer Website sind in einer sinnvollen Reihenfolge angeordnet und sind ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar. Unsere Website kann unabhängig von der Bildschirmausrichtung genutzt werden. Die Strukturierung von Überschriften und Listen ist auf der Website größtenteils barrierefrei umgesetzt. Vereinzelt gibt es noch Einschränkungen (s. Ziffer 4).
Unterscheidbar
Textinhalte lassen sich ohne Funktionsverlust auf bis zu 200% vergrößern. Es wird bewusst auf Schriftgrafiken verzichtet. Zudem passen sich die Inhalte automatisch an verschiedenen Bildschirmgrößen an und brechen bei Bedarf um. Eingeblendete Inhalte sind vollständig bedienbar.
Navigierbar
Eindeutige und beschreibende Dokumententitel unterstützen die Orientierung innerhalb unserer Website. Überschriften und Beschriftungen sind klar formuliert.
Die aktuelle Position des Fokus ist auf den meisten Seiten deutlich, d. h. es gibt eine nachvollziehbare Strukturierung die inhaltliche Bedeutung und Bedienbarkeit vereint.
Lesbar
Unsere Website ist größtenteils gut lesbar. Wörter und Abschnitte in anderer Sprache sind korrekt ausgezeichnet. Dadurch können assistive Technologien die richtige Aussprache und Sprachumstellung gewährleisten.
Vorhersehbar
Bei der Eingabe von Daten oder der Nutzung von Bedienelementen treten keine unerwarteten Kontextänderungen auf. Navigationsstrukturen sind konsistent aufgebaut und die Bezeichnungen von Links, Buttons und Formularfeldern bleiben über verschiedene Seiten hinweg einheitlich.
Dokumentation und Support
Die Angaben zur Barrierefreiheit und Kompatibilität mit assistiven Technologien sind dokumentiert.
Anfälle
Visuelle Inhalte, die zu Anfällen führen könnten – wie flackernde Elemente – werden bewusst vermieden. Dies dient dem Schutz insbesondere von Personen mit lichtempfindlicher Epilepsie.
Kompatibilität
Die Website weist eine hohe Kompatibilität mit assistiven Technologien auf, da die zugrunde liegende Syntax auf nahezu allen Seiten korrekt umgesetzt wurde.
Benutzerpräferenzen
Unsere Website reagiert auf benutzerdefinierte Einstellungen weitgehend barrierefrei.
Eingabemodalitäten
Die Texte, die auf der Website als Beschriftungen angezeigt werden, sind technisch so eingebunden, dass sie Teil des zugänglichen Namens sind und somit von Hilfsmitteln wie Screenreadern erfasst werden können.
Eingabeunterstützung
Bei der Eingabe von Daten werden teilweise fehlerhafte Angaben erkannt und klar gekennzeichnet. Auf unserer Webseite sind die Beschriftungen von Formularelementen teilweise vorhanden. Darüber hinaus werden teilweise unterstützende Hinweise zur Fehlervermeidung und Fehlererkennung bereitgestellt.
Vom BFSG umfasste Dienstleistungen müssen gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 BFSG die Barrierefreiheitsanforderungen der BFSGV erfüllen.
Gemäß Nr. 2 der Anlage 3 zum BFSG können wir harmonisierte Normen und technische Spezifikationen mit Bezug auf Barrierefreiheit von Webseiten und Apps, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden, um den Anforderungen zur Informationserteilung zu entsprechen. Bei Produkten und Dienstleistungen, die harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird nach § 4 BFSG vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 BFSG zu erlassende Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese Anforderungen von den betreffenden Normen oder von Teilen dieser Normen abgedeckt sind. Die für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen anwendbare Norm ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Bis die auf unsere Dienste anwendbare, aktuell noch in Erarbeitung befindliche harmonisierte Norm veröffentlicht wird, wenden wir die Vorgaben der EN 301 549 auf unsere Webseiten und Apps entsprechend an.
Unsere über die Websites erbrachten und vom BFSG betroffenen Dienstleistungen sind weitestgehend mit der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2vereinbar, soweit deren Vorgaben mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem BFSG übereinstimmen.
Unsere Websites und die dort bereitgestellten Dienstleistungen sind damit weitestgehend auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet worden.
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BFSG sowie der BFSGV:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte erfüllen die Anforderungen des BFSG teilweise oder nicht und sind damit ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Textalternativen
Auf der Website befinden sich teilweise Elemente und Grafiken, die keinen Alternativtext haben. Bei der Nutzung eines Screenreaders kann es vereinzelt zu Problemen beim Auslesen der Inhalte kommen.
Tastaturbedienbar
Unsere Website ist bisher nur teilweise so gestaltet, dass sie auf nahezu allen Seiten ohne Maus nutzbar ist sowie keine Tastaturfallen existieren.
Unterscheidbar
Darüber hinaus ist unsere Website noch nicht so gestaltet, dass Inhalte auch ohne Farben vollständig nutzbar sind. Grafische Bedienelemente verfügen noch nicht über ausreichende Kontraste und die Textabstände lassen sich nicht individuell anpassen.
Navigierbar
Derzeit gibt es noch keine eine überwiegend schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung.
Kompatibilität
Auf einzelnen Seiten kann es bei der Verwendung eines Screenreaders zu einer fehlerhaften Auslesung kommen. Dies kann bei eingebunden Links, Bedienelementen oder Steuerelementen (z. B. Buttons bei Klickstrecken) auftreten. Teilweise sind nicht alle Eingabefelder mit einer entsprechenden Kennzeichnung (Label) versehen.
Tastaturbedienbarkeit
Teilweise sind Bedienelemente nicht vollständig ohne Maus nutzbar. Auf wenigen Seiten werden Überschriften und Texte übersprungen und eine Bedienbarkeit mit der Tastatur ist nicht ohne Einschränkungen möglich.
Unterscheidbarkeit
Vereinzelnd sind die Kontraste der Texte sowie Kontraste bei Farbfeldern, Hinterlegungen, Bannern nicht ausreichend.
Navigierbar und Vorhersehbarkeit
Die Linktexte sind teilweise nicht aussagekräftig. Die Linktexte bei der Tarifübersicht sind sehr ähnlich und können zu Missverständnissen führen. Vereinzelt fehlen leicht erkennbare Elemente (Landmarks), um bestimmte Bereiche zu überspringen.
Eingabemodalitäten
In einigen Formularen auf der Website sind technische Angaben (sogenannte ARIA-Attribute) nicht korrekt umgesetzt. Das kann dazu führen, dass Hilfsmittel wie Screenreader bestimmte Eingabefelder oder Hinweise nicht richtig erkennen oder vorlesen können.
Videofähigkeit und zeitbasierte Medien
Eingebettete Videos enthalten keine eigenen Untertitel, sondern den automatisierten Untertitel der externen Website (z. B. YouTube).
Eingabeunterstützung
In einigen Formularfeldern fehlt die Anzeige einer Fehlermeldung und eine korrekte Beschriftung. Bei dem Einsatz assistiver Technologien (z. B. Screenreader) kann es zu Problemen bei der Auslesung der Felder kommen und es ist nicht erkennbar, welche Eingabe in welches Feld gehört. Eine automatisierte Vervollständigung wird bei einem Teil der Formularfelder nicht unterstützt und bei einzelnen Eingabefelder (z. B. Kundennummer) fehlt eine Hilfestellung, die anzeigt, wie die Eingabe korrekt erfolgen kann.
Benutzerpräferenzen
Einstellungen des Browsers, wie eine Größenänderung, können auf einzelnen Seiten nicht übernommen werden.
Anpassbarkeit
Einzelne Formularelemente sind nicht vollständig mit korrekt programmatisch ermittelbaren Beschriftungen versehen, da die Beschriftung nur optisch erkennbar ist. Hinweistexte sind teilweise nicht durch einen Screenreader vorlesbar und rein visuell erkennbar. Eingabefelder bei denen Zahlen eingegeben werden müssen sind als normale Textfelder angegeben, wodurch es bei dem Einsatz von Hilfsmitteln nicht automatisch erkannt wird, dass es eine Zahl erwartet wird. Die Kennzeichnung einzelner Pflichtfelder ist zudem nicht maschinell lesbar. Zudem besteht bei Eingabefeldern zu personenbezogenen Daten, die Möglichkeit die Elemente automatisch auszufüllen.
Lesbarkeit:
In den meisten Kontaktformularen wird für assistive Technologie nicht angegeben, in welcher Sprache sie verfasst ist.
Die BITel arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und bestehende Defizite zu beseitigen.
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV wurde zuletzt am 24.06.2025 durch eine Selbstbewertung geprüft.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Berliner Str. 260
33330 Gütersloh
marketing@bitel.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"
Turnschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de