Was gibt's Neues?

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Kunden der BITel zeigen großes Interesse an der neuen gesetzlichen Regelung, unter bestimmten Voraussetzungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 ihre Zahlungen vorerst verweigern oder einstellen zu können ...

  • Stundungsformular am Bildschirm ausfüllen & an info@bitel.de senden. | Foto: Austin Distel by Unsplash.com

Kunden der BITel zeigen großes Interesse an der neuen gesetzlichen Regelung, unter bestimmten Voraussetzungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 ihre Zahlungen vorerst verweigern oder einstellen zu können und erst nach Ablauf der Frist zu leisten.

Damit die BITel alle Anfragen zu dem Thema beantworten kann, wird darum gebeten, Kontakt vorzugsweise per E-Mail an info(at)bitel.de aufzunehmen. Die Hotline soll den Kunden vorbehalten sein, die nicht über einen Internet-Anschluss verfügen. Jede einzelne Anfrage wird beantwortet, wegen des hohen Aufkommens kann das aber in Einzelfällen etwas dauern.

Die gesetzliche Regelung gilt für Kleinstunternehmer und private Verbraucher, sofern sie durch die Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind. In Frage kommen Verträge im Bereich Telekommunikation, die vor dem 8. März 2020 mit der BITel geschlossen wurden.

 

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